Was bedeutet "weiterbildungsberechtigte Praxis"?

In Hamburg gibt es nur sehr wenige weiterbildungsberechtigte Kieferorthopäden (derzeit weniger als 10 bei fast 100 niedergelassenen Kieferorthopäden).

 

Dies liegt an den Anforderungen, die an die Weiterbildungsberechtigung geknüpft sind (wer mehr wissen möchte: hier!):

Ein Gremium der Zahnärztekammer Hamburg prüft jeden Antragsteller auf seine Eignung. Dazu werden z.B. die Praxisgegebenheiten, regelmäßige Fort- und Weiterbildung als auch angewendete Behandlungstechniken berücksichtigt und abgeschlossene wie laufende Behandlungsfälle angesehen und geprüft.

WIR SIND STOLZ DARAUF EINE DIESER WENIGEN PRAXEN IN HAMBURG ZU SEIN!

 

Ein Zahnarzt in Weiterbildung zum Kieferorthopäden untersteht der Aufsicht und Weisung des weiterbildungsberechtigten Kieferorthopädens. Für unsere Patienten bedeutet die Beschäftigung einer Weiterbildungsassistentin oder eines Weiterbildungsassistenten, dass mehr Qualität durch das Diskutieren von verschiedenen Lösungsansätzen bei komplizierteren Fällen erreicht wird. Die mindestens 3jährige Weiterbildungszeit, von der wenigsens ein Jahr an einer Universitätsklinik absolviert werden muss, endet mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer Zahnärztekammer.