Sind Frühbehandlungen sinnvoll oder nicht?

In einigen Fällen eindeutig: Ja!

Beim seitlichen Kreuzbiss ist die gesamte Statik gestört - die betroffenen Kinder haben unterschiedlich hoch stehende Schulterblätter und Hüftknochen, sind also in der ganzen Körperhaltung "schief". Hier gilt: Je eher behandelt, desto besser! Wer möchte schon, dass sein Kind schief wächst und im Erwachsenenalter die orthopädischen Probleme wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen usw. programmiert sind?

Hierzu gibt es viele wissenschaftliche Studien, aufgelistet sind einige davon in der Stellungnahme der DGKFO.

 

Auch bei erblich bedingten gravierenden Kieferfehlstellungen oder -bildungen wie z.B. die extreme Unterkiefer-Vorlage (auch "umgekehrter Frontzahnüberbiss") oder Lippen-kiefer-Gaumenspalten (im Volksmund auch "Hasenscharte" genannt) ist ein frühzeitgier Behandlungsbeginn angezeigt, und die Behandlung wird lange - über die Pubertät hinaus - dauern, da wachstumsbegeitend erforderlich.

 

Vorzeitiger Milchzahnverlust bedarf in den meisten Fällen ebenfalls sofortiger kieferorthopädischer Maßnahmen (offenhalten des Platzes für die nachfolgenden bleibenden Zähne mittels Lückenhalter).

 

Funktionieren herausnehmbare Zahnspangen?

Ja, aber nicht für jeden. Es hängt, wie so oft im Leben, von den Umständen ab :-)

Das gilt sowohl für herkömmliche "lose Klammern" wie für dünne Aligner-Schienen.

Sprechen Sie uns bei Fragen oder Zweifeln gerne darauf an! Zusammen finden wir bestimmt mit Ihnen die für Sie oder Ihr Kind am besten passende Lösung!

Digitaler Abdruck

...neuerdings zum Teil auch für Kassenpatienten unter bestimmten Voraussetzungen mit geringer Zuzahlung möglich...

 

WILLKOMMEN IN DER ZUKUNFT

Digitaler Scan der Zähne statt konventioneller Abdruck?
Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an!

Wie wird man Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie?

Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin (ein gutes Abitur ist erforderlich, da Zulassungsbeschränkung, sogenannter Numerus clausus), das in aller Regel 5 bis 6 Jahre dauert und bereits praktische zahnärztliche Tätigkeit beinhaltet. Das Studium wird abgeschlossen durch das Ablegen des Staatsexamens (mindestens 14 theoretische und praktische Prüfungen in Zahnmedizin und ausgewählten Fächern der Allgemeinmedizin), dem die Approbation als Zahnarzt folgt. Eine Promotion erfolgt meistens danach, ist aber nicht unbedingt erforderlich und auch während des Studiums oder der Weiterbildungszeit noch möglich.

Nach Erlangen der Approbation schließt sich mindestens ein allgemeinzahnärztliches Jahr an, bevor die eigentliche Weiterbildung zum Kieferorthopäden beginnt.

Diese wiederum dauert auch mindestens 3 Jahre. Weiterbildungszeiten unter einem Jahr werden nicht anerkannt, mindestens 1 Jahr muss an einer Universitätszahnklinik absolviert werden und mindestens 2 Jahre dieser Weiterbildungszeit müssen zusammenhängend an einem anerkannten Ausbildungsort, zum Besipiel bei einem weiterbildungsberechtigten Kieferorthopäden in eigener Fachpraxis, verbracht werden. Erst dann kann die Zulassung zur Fachzahnarztprüfung erfolgen, die vor einem Prüfungsausschuss der entsprechenden Zahnärztekammer abgelegt werden muss.

 

Für gesetzlich Versicherte: Bitte einmal im Quartal die aktuellste elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitbringen

Bitte beachten: Wurde die Karte bei erfolgter Behandlung bis zum Quartalsende nicht bei uns eingelesen, müssen wir die erbrachten Leistungen privat in Rechnung stellen - so will es der Gesetzgeber. Bitte ersparen Sie uns und Ihnen zusätzliche Kosten und Mühe und legen Sie (bzw. Ihr Kind) die Karte zum Termin bei uns vor.

 

Mehr Informationen:

http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte