Was ist ein "Master of Science (MSc) Kieferorthopädie"? Ist ein Zahnarzt mit "Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie" eigentlich auch ein Kieferorthopäde?

Nur "Fachzahnärzte für Kieferorthopädie" (auch: Kieferorthopäde/Kieferorthopädin) haben die Qualifikation für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung im Rahmen einer Prüfung als Abschluss einer mindestens 3jährigen Weiterbildung vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen. Diese Sonderstellung innerhalb der Zahnärzteschaft zollt dem großen Spezialwissen Rechnung, das auch tiefergehende medizinische Kenntnisse rund um das Wachsen, Werden und Wiederherstellen des Kiefers und seiner Gesundheit beinhaltet.

Kieferorthopädie gehört in die Hände von Kieferorthopäden - egal ob es um Kinder oder Erwachsene geht.

 

Was so wichtig klingt - "Master of Science, Kieferorthopädie" ist ein Titel, der irreführt. Der "Master" ersetzte - im Rahmen der EU-Vergleichbarkeit von Abschlüssen - das Diplom- und Magisterprogramm in Deutschland  (Bologna 2002) und kommt somit eher aus dem wirtschaftlichen Bereich. Den MSc Kieferorthopädie kann ein Allgemeinzahnarzt berufsbegleitend erwerben, wenn er oder sie Wochenendweise an einem überwiegend theoretischen, hochpreisigem Lehrgang teilnimmt, der derzeit von 3 privaten "Hochschulen" in Deutschland angeboten wird. Die Qualität dieser Weiterbildungen ist sehr unterschiedlich. Optimal ist es, wenn das theoretische Wissen fundiert ist und durch tägliche praktische Tätigkeit ergänzt wird. Ein Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin, die den Titel MSc Kieferorthopädie trägt und jahrelang ausschließlich kieferorthopädischbehandelt hat, kann bei entsprechender eigenmotivierter Fortbildung genauso  "gut" sein, wie ein "echter" Fachzahnarzt. Vorsicht ist bei Kollegen geboten, die viel Werbung betreiben, jedoch nur ergänzend unter anderem Kieferorthopädie anbieten (und denen möglicherweise wegen der vielen anderen zahnärztlichen Tätigkeiten Erfahrung und Wissen fehlen).

 

Die Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie" dürfen Zahnärzte führen, die einen Teilbereich ihrer Berufstätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber der Zahnärztekammer angezeigt haben. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Selbsteinschätzung des betreffenden Zahnarztes oder der betreffenden Zahnärztin.