Wie teuer ist eine Behandlung beim Kieferorthopäden?

Sie ahnen es schon - die Antwort lautet: Es kommt darauf an....

 

Jeder Mensch ist anders, jeder hat eigene Vorstellungen und seinen persönlichen Hintergrund.

Und so individuell wie Sie sind auch unsere Lösungsvorschläge, denn meistens gibt es mehrere Wege, die nach Rom führen....

 

Es gibt Patienten, die bekommen die gesamten Behandlungskosten von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erstattet. Andere wählen Zusatzleistungen, die nicht über ihre Versicherung abgedeckt sind, und einige Patienten zahlen sogar alles aus eigener Tasche. Auch das hängt von der Schwere der Fehlstellung und von Ihrem Versicherungsschutz ab.

 

Gesetzlich Versicherte tragen - die Kostenübernahme vorausgesetzt - zunächst 20% (ab dem 2. Kind 10%) der Kosten selber und bekommen diese dann nach erfolgreichem Abschliuss von ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Komfort- oder Ästhetikleistungen zu wählen. Die Investitionen hierfür erstattet in der Regel keine Kasse oder Versicherung zurück. 

 

Ob Kosten durch die gesetzliche oder private Versicherung übernommen werden, muss vor Beginn einer Behandlung geklärt werden. Generell gilt, dass vor dem 4. und nach dem 18. Lebensjahr nur in ganz wenigen, medizinisch begründeten und gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen sogenannte "Kassenbehandlungen" genehmigt werden.

Aber auch nicht bei jedem gesetzlich versicherten Kind oder Jugendlichen zahlt die Kasse für die Kieferorthopädie.

 

Privatversicherte müssen ihre Vertragskonditionen genau lesen und bekommen von uns vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei ihrer Erstattungsstelle zugeschickt.

Sie wissen daher ganz genau, was auf Sie zukommt, bevor die Behandlung bei uns losgeht.

Preiskorridore

Behandlung mit festen Spangen:
650 - 9.000 Euro

 

Behandlung mit herausnehmbaren Geräten:

500 - 3.000 Euro

 

Behandlung mit Klarsichtschienen:

700 - 4.000 Euro
 

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und werden vor Beginn der Behandlung im Rahmen eines Heil- und Kostenplanes abgeschätzt. Dieser enthält keine wilkürlichen Preise, sondern richtet sich nach der gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnung (GOZ) bzw. dem BEMA der Krankenkassen.

Sprichworte und Volksmund ;-)

"Was nichts kostet, ist nichts wert!"
"Qualität hat ihren Preis!"

"Man soll nicht am falschen Ende sparen"

...

Da fällt Ihnen bestimmt auch noch etwas ein, oder?

Aber keine Angst, in den meisten Fällen wird zumindest für Kinder ein Großteil der Kosten von Anfang an von Ihrer Krankenkasse übernommen! Für "Extras" können Sie bei Bedarf eine monatliche Ratenzahlung vereinbaren.